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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 28.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Basisentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgeld und Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Basisentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgeld und Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt ausschließlich für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg.
  • Das Basisentgelt beträgt 0,2319 € pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche und 0,4239 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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