Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Basisentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgeld und Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt ausschließlich für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg.
- Das Basisentgelt beträgt 0,2319 € pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche und 0,4239 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
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