Zusammenfassung
Die Kundmachung legt für das Jahr 2012 neue Aufwertungszahlen, Höchstbeitragsgrundlagen und Grenzbeträge in den österreichischen Sozialversicherungsgesetzen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2011XXIV
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Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Kundmachung legt für das Jahr 2012 neue Aufwertungszahlen, Höchstbeitragsgrundlagen und Grenzbeträge in den österreichischen Sozialversicherungsgesetzen fest.Schwerpunkte
- Die Aufwertungszahl wird auf 1,006 erhöht, was die Berechnung der Beitragssätze für das Jahr 2012 leicht nach oben korrigiert.
- Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 141,00 € festgesetzt.
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