<!--[-->Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2012<!--]-->
Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2012 Verordnung vom 12/1/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2011XXIV
Gesundheit
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Kundmachung legt für das Jahr 2012 neue Aufwertungszahlen, Höchstbeitragsgrundlagen und Grenzbeträge in den österreichischen Sozialversicherungsgesetzen fest.

Schwerpunkte

  • Die Aufwertungszahl wird auf 1,006 erhöht, was die Berechnung der Beitragssätze für das Jahr 2012 leicht nach oben korrigiert.
  • Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 141,00 € festgesetzt.
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Hundstorfer Rudolf

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