<!--[-->Änderung des Mindestlohntarifs für Haushaltshilfen in Tirol (2011)<!--]-->
Änderung des Mindestlohntarifs für Haushaltshilfen in Tirol (2011)
Verordnung vom 08.02.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol und legt neue, nach Berufsjahren und Qualifikation gestaffelte Lohnsätze fest. Der neue Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/8/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol und legt neue, nach Berufsjahren und Qualifikation gestaffelte Lohnsätze fest. Der neue Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Der neue Mindestlohntarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten in Tirol und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
  • Die Lohnhöhe wird nach Berufsjahren gestaffelt: 1‑5 Jahre, ab 6 Jahre und ab 11 Jahre erhalten unterschiedliche Stundensätze (z. B. 8,06 € – 10,30 € für Kategorie a).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.