<!--[-->Verordnung 400/2011 – Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleich im Ausland<!--]-->
Verordnung 400/2011 – Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleich im Ausland
Verordnung vom 02.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 400 aus dem Bundesgesetzblatt legt für Dezember 2011 die Hundertsätze fest, mit denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland eingesetzte Bundesbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/2/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 400 aus dem Bundesgesetzblatt legt für Dezember 2011 die Hundertsätze fest, mit denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland eingesetzte Bundesbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 als Rechtsgrundlage.
  • Sie legt für den Monat Dezember 2011 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
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