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Aufhebung der Verordnung zur Übertragung des Ernennungsrechts auf Leiter von Dienstbehörden erster Instanz
Verordnung vom 05.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Dezember 2011 hebt die frühere Regelung auf, die das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz übertrug, und stellt das Ernennungsrecht wieder beim Bundesminister für Finanzen her.
Bundesministerium für Finanzen12/5/2011XXIV
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Dezember 2011 hebt die frühere Regelung auf, die das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz übertrug, und stellt das Ernennungsrecht wieder beim Bundesminister für Finanzen her.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die Regelung von 1996 auf, die das Ernennungsrecht an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz übertragen hatte.
  • Damit erlischt die frühere Verordnung, die das Ernennungsrecht an den Leiter des beim Vorstand der PTA eingerichteten Personalamtes übertrug.
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