Bundesministerium für Gesundheit12/6/2011XXIV
Apotheke
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Wahlordnung der Apothekerkammer: Sie legt neue Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen fest, streicht einen alten Absatz und führt eine Sonderregel für Wahlkreise mit nur einem Vorschlag ein.Schwerpunkte
- Zugelassene Wahlvorschläge müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht werden; die Reihenfolge richtet sich nach der Mandatszahl bei der letzten Wahl, bei Gleichstand nach den erhaltenen Stimmen.
- Die zugelassenen Wahlvorschläge sind während der letzten zehn Tage vor dem Wahltag an den in der Wahlkundmachung genannten Stellen zur Einsichtnahme auszulegen.
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