<!--[-->Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (2011)<!--]-->
Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (2011)
Verordnung vom 06.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ändert die Wahlordnung der Apothekerkammer: Sie legt neue Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen fest, streicht einen alten Absatz und führt eine Sonderregel für Wahlkreise mit nur einem Vorschlag ein.
Bundesministerium für Gesundheit12/6/2011XXIV
Apotheke
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ändert die Wahlordnung der Apothekerkammer: Sie legt neue Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen fest, streicht einen alten Absatz und führt eine Sonderregel für Wahlkreise mit nur einem Vorschlag ein.

Schwerpunkte

  • Zugelassene Wahlvorschläge müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht werden; die Reihenfolge richtet sich nach der Mandatszahl bei der letzten Wahl, bei Gleichstand nach den erhaltenen Stimmen.
  • Die zugelassenen Wahlvorschläge sind während der letzten zehn Tage vor dem Wahltag an den in der Wahlkundmachung genannten Stellen zur Einsichtnahme auszulegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.