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Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2010 Verordnung vom 2/8/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 legt zusätzliche Zahlungen für Mutterkühe (30 € pro Tier) und eine Gesamtsumme von 14,186 Mio. € für die Milchkuhprämie fest. Zuständig ist das Agrarmarkt‑Amt; die Vorgänger‑Verordnung von 2009 wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Landwirte erhalten für jede im Jahr 2010 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
  • Für das Antragsjahr 2010 wird eine zusätzliche staatliche Beihilfe von insgesamt 14,186 Millionen Euro für die Milchkuhprämie bereitgestellt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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