Zusammenfassung
Die Verordnung 410/2011 ändert die Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und die Kostenverordnung für die Schifffahrtspolizei, indem sie Ziffern im Paragraphen 14.01 neu nummeriert und eine Formulierung zum Stillliegen ergänzt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/13/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 410/2011 ändert die Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und die Kostenverordnung für die Schifffahrtspolizei, indem sie Ziffern im Paragraphen 14.01 neu nummeriert und eine Formulierung zum Stillliegen ergänzt.Schwerpunkte
- Die bisherige Ziffer 5 im Paragraphen 14.01 wird zu Ziffer 4 umbenannt.
- Die bisherige Ziffer 6 wird zu Ziffer 5 und enthält die neue Formulierung, dass die Verpflichtung aus Ziffer 3 während des Stillliegens nicht gilt.
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