<!--[-->Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtsvertretungen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtsvertretungen Verordnung vom 12/13/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2012 definiert einheitliche Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen und ersetzt die frühere Regelung von 2010.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest: 240 Euro für das Verfahren erster Instanz und 420 Euro für weitere Verfahren sowie Berufungs- und Rekursverfahren.
  • Die Verordnung gilt für gesetzliche Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen, die in Arbeitsrechtssachen tätig werden.
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Hundstorfer Rudolf

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