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Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtsvertretungen
Verordnung vom 13.12.2011

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2012 definiert einheitliche Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen und ersetzt die frühere Regelung von 2010.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2012 definiert einheitliche Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen und ersetzt die frühere Regelung von 2010.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest: 240 Euro für das Verfahren erster Instanz und 420 Euro für weitere Verfahren sowie Berufungs- und Rekursverfahren.
  • Die Verordnung gilt für gesetzliche Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen, die in Arbeitsrechtssachen tätig werden.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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