Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/13/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13.12.2011 legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungen im Weinbereich bereitstellt.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009 als Rechtsgrundlage.
- Der Bund stellt für das Haushaltsjahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit.
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