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Verordnung über Fördermittel für den Weinbereich (2011)
Verordnung vom 13.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13.12.2011 legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungen im Weinbereich bereitstellt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/13/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13.12.2011 legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungen im Weinbereich bereitstellt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009 als Rechtsgrundlage.
  • Der Bund stellt für das Haushaltsjahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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