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Verordnung über Fördermittel für den Weinbereich (2011) Verordnung vom 12/13/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/13/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13.12.2011 legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungen im Weinbereich bereitstellt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009 als Rechtsgrundlage.
  • Der Bund stellt für das Haushaltsjahr 2011 maximal 730 000 Euro für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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