Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die monatlichen Ausgleichstaxen für 2012 nach Unternehmensgröße: 232 €, 325 € bzw. 345 € pro zu beschäftigender Person.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die monatlichen Ausgleichstaxen für 2012 nach Unternehmensgröße: 232 €, 325 € bzw. 345 € pro zu beschäftigender Person.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe der Ausgleichstaxe für das Jahr 2012 fest.
- Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen monatlich 232 € pro zu beschäftigender Person.
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