Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/15/2011XXIV
Erwachsenenbildung
Personalvertretung
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. Dezember 2011 ändert die Grundausbildungsverordnung des BMWF durch zahlreiche Textkorrekturen, die Präzisierung von Formulierungen und die Einführung eines neuen § 14 mit Inkrafttreten am 1. Dezember 2011 sowie Übergangsregelungen.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung bleibt unverändert, jedoch wird die Formulierung der Promulgationsklausel präzisiert.
- In § 2 Abs. 2 Z 2 wird die Formulierung von „für den Arbeitsplatz“ zu „des Arbeitsplatzes“ geändert.
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