<!--[-->Renten‑ und Leistungsanpassung 2012 (Inflationsfaktor 1,027)<!--]-->
Renten‑ und Leistungsanpassung 2012 (Inflationsfaktor 1,027)
Verordnung vom 15.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2012 einen einheitlichen Inflationsfaktor von 1,027 fest und passt damit zahlreiche Leistungen für Kriegsveteranen, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impf‑Schadenentschädigungen an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2011XXIV
Sozialpolitik
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2012 einen einheitlichen Inflationsfaktor von 1,027 fest und passt damit zahlreiche Leistungen für Kriegsveteranen, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impf‑Schadenentschädigungen an.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor von 1,027 wird auf alle Leistungen im Kriegsopferversorgungsgesetz übertragen.
  • Die Beträge für die Grundrente‑Zulagen bei einer Erwerbsminderung von 50 % bis 90 % werden nach dem Faktor neu festgelegt (z. B. von 484,00 € auf 497,10 €).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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