Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2012 einen einheitlichen Inflationsfaktor von 1,027 fest und passt damit zahlreiche Leistungen für Kriegsveteranen, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impf‑Schadenentschädigungen an.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2011XXIV
Sozialpolitik
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2012 einen einheitlichen Inflationsfaktor von 1,027 fest und passt damit zahlreiche Leistungen für Kriegsveteranen, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impf‑Schadenentschädigungen an.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor von 1,027 wird auf alle Leistungen im Kriegsopferversorgungsgesetz übertragen.
- Die Beträge für die Grundrente‑Zulagen bei einer Erwerbsminderung von 50 % bis 90 % werden nach dem Faktor neu festgelegt (z. B. von 484,00 € auf 497,10 €).
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