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Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Bauern und Beamte 2012 Verordnung vom 12/15/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2011XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragssätze für die Bauern‑Sozialversicherung und die Höchstbeitragsgrundlage sowie einen erhöhten Betrag für Beamte im Jahr 2012 fest.

Schwerpunkte

  • Die Hundertsätze für die Bauern‑Sozialversicherung werden für das Jahr 2012 neu festgelegt (von 16,95 % bis 2,71 %).
  • Ab dem 1. Jänner 2012 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 230,00 € festgesetzt.
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Hundstorfer Rudolf

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