Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2011XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beitragssätze für die Bauern‑Sozialversicherung und die Höchstbeitragsgrundlage sowie einen erhöhten Betrag für Beamte im Jahr 2012 fest.Schwerpunkte
- Die Hundertsätze für die Bauern‑Sozialversicherung werden für das Jahr 2012 neu festgelegt (von 16,95 % bis 2,71 %).
- Ab dem 1. Jänner 2012 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 230,00 € festgesetzt.
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