Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 verbindliche Mengen für lange Flachs‑, kurze Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha, 1 500 kg/ha bzw. 2 000 kg/ha.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/16/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 verbindliche Mengen für lange Flachs‑, kurze Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha, 1 500 kg/ha bzw. 2 000 kg/ha.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 28 Abs. 2 Z 3 des Marktordnungsgesetzes 2007.
- Sie setzt die Einheitsmengen gemäß Art. 8 Abs. 3 der EU‑Verordnung Nr. 507/2008 fest.
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