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Mindestlohntarif für Helfer*innen & Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten Verordnung vom 12/16/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 einen Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest. Sie definiert gestaffelte Bruttomonatslöhne nach Berufsjahren, Teilzeitregelungen, Sonderzuschläge sowie obligatorische Urlaubs‑ und Weihnachtsprämien.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für private Kindergärten, Krippen und Horte, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag besitzen.
  • Der monatliche Bruttolohn ist gestaffelt nach Berufsjahren: 1 280 € (1‑2 Jahre), 1 310 € (3‑4), 1 340 € (5‑6), 1 370 € (7‑8), 1 395 € (9‑10), 1 415 € (11‑12), 1 435 € (13‑14), 1 455 € (15‑16), 1 475 € (17‑19), 1 495 € (20‑22), 1 515 € (23‑26) und 1 535 € ab dem 27. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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