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Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (2012)
Verordnung vom 16.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 426/2011 legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, und bestimmt gestaffelte Gehälter nach Berufsjahren sowie Sonderzulagen für Leitungsfunktionen und Tagesmütter. Der Tarif trat am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 426/2011 legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, und bestimmt gestaffelte Gehälter nach Berufsjahren sowie Sonderzulagen für Leitungsfunktionen und Tagesmütter. Der Tarif trat am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich, die weder kollektivvertragsfähig sind noch einem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten wird ein gestaffeltes Bruttogehalt festgelegt, das sich nach Berufsjahren erhöht.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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