Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 426/2011 legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, und bestimmt gestaffelte Gehälter nach Berufsjahren sowie Sonderzulagen für Leitungsfunktionen und Tagesmütter. Der Tarif trat am 1. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich, die weder kollektivvertragsfähig sind noch einem Kollektivvertrag unterliegen.
- Für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten wird ein gestaffeltes Bruttogehalt festgelegt, das sich nach Berufsjahren erhöht.
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