Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest: 376,26 € brutto pro Monat bei 20 Stunden Arbeit, plus Sachleistungen, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie definiert zudem Pflichten des Arbeitgebers wie Kleidung, Sprach‑ und Qualifizierungskurse sowie eine detaillierte Lohnabrechnung.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für ganz Österreich und richtet sich an alle Au‑Pair‑Kräfte, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
- Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 376,26 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
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