<!--[-->Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2012)<!--]-->
Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2012) Verordnung vom 12/16/2011
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest: 376,26 € brutto pro Monat bei 20 Stunden Arbeit, plus Sachleistungen, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie definiert zudem Pflichten des Arbeitgebers wie Kleidung, Sprach‑ und Qualifizierungskurse sowie eine detaillierte Lohnabrechnung.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für ganz Österreich und richtet sich an alle Au‑Pair‑Kräfte, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
  • Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 376,26 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.