Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2012) Verordnung vom 12/19/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2011XXIV
Bildung
Soziales
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht. Sie gilt bundesweit und enthält sechs Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnsätzen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht anbieten, sowie für Sprach‑ und Weiterbildungseinrichtungen, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Sieben Beschäftigungsgruppen (von Lehrpersonal bis Leitungs‑/Direktionspositionen) erhalten gestaffelte Mindestlöhne, die nach Berufsjahren ansteigen; die Lohnsätze sind in einem detaillierten Gehaltsschema aufgeführt.
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