<!--[-->Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung (Erhöhung des Lohnzuschlags für 2012)<!--]-->
Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung (Erhöhung des Lohnzuschlags für 2012)
Verordnung vom 19.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die BUAGZuschlagsverordnung: Sie erhöht den Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung im Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns und führt eine Übergangsbestimmung ein, die die bisherige Fassung von § 5 bis zum 1. Jänner 2012 weiter gelten lässt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die BUAGZuschlagsverordnung: Sie erhöht den Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung im Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns und führt eine Übergangsbestimmung ein, die die bisherige Fassung von § 5 bis zum 1. Jänner 2012 weiter gelten lässt.

Schwerpunkte

  • Der Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung wird für das Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns angehoben.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung von § 5 auf den 1. Jänner 2012 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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