Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung (Erhöhung des Lohnzuschlags für 2012)
Verordnung vom 19.12.2011Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die BUAG‑Zuschlagsverordnung: Sie erhöht den Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung im Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns und führt eine Übergangsbestimmung ein, die die bisherige Fassung von § 5 bis zum 1. Jänner 2012 weiter gelten lässt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die BUAG‑Zuschlagsverordnung: Sie erhöht den Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung im Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns und führt eine Übergangsbestimmung ein, die die bisherige Fassung von § 5 bis zum 1. Jänner 2012 weiter gelten lässt.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag für die Abfertigungsregelung wird für das Jahr 2012 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns angehoben.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung von § 5 auf den 1. Jänner 2012 festlegt.
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