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Streichung von Ziffer 9 (Fahrpreisermäßigungen) in Kfl‑Bef‑Bed
Verordnung vom 20.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 431/2011 streicht Ziffer 9 der Anlage 1 – die Liste der genehmigten Fahrpreisermäßigungen – aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, wirksam ab dem 31. Dezember 2011.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2011XXIV
Verkehr
Öffentlicher Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 431/2011 streicht Ziffer 9 der Anlage 1 – die Liste der genehmigten Fahrpreisermäßigungen – aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, wirksam ab dem 31. Dezember 2011.

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf § 46 Abs. 1 Z 4 des Kraftfahrliniengesetzes.
  • Ziffer 9 der Anlage 1, die die genehmigten Fahrpreisermäßigungen auflistet, wird gestrichen.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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