Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2011XXIV
Verkehr
Öffentlicher Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 431/2011 streicht Ziffer 9 der Anlage 1 – die Liste der genehmigten Fahrpreisermäßigungen – aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, wirksam ab dem 31. Dezember 2011.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf § 46 Abs. 1 Z 4 des Kraftfahrliniengesetzes.
- Ziffer 9 der Anlage 1, die die genehmigten Fahrpreisermäßigungen auflistet, wird gestrichen.
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