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57. Novelle zur KDV 1967 – Lärm‑/Emissionsbestätigung, EU‑Anpassungen & neue Motorrad‑Risikokompetenz‑Ausbildung Verordnung vom 12/20/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2011XXIV
Umwelt
Verkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 57/2011 ändert das Kraftfahrgesetz‑Durchführungsrecht, führt kürzere Gültigkeitsfristen für Hersteller‑Bestätigungen ein, passt technische Vorgaben an EU‑Richtlinien an und ergänzt die Motorrad‑Ausbildung um Risikokompetenz‑Lehrgänge.

Schwerpunkte

  • Herstellerbestätigungen über Lärm‑ und Emissionswerte gelten nur zwei Jahre; danach muss das Fahrzeug neu geprüft werden.
  • Der dritte Satz in § 11 Abs 8 wird gestrichen, wodurch die bisherige Formulierung entfällt.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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