57. Novelle zur KDV 1967 – Lärm‑/Emissionsbestätigung, EU‑Anpassungen & neue Motorrad‑Risikokompetenz‑Ausbildung
Verordnung vom 20.12.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 57/2011 ändert das Kraftfahrgesetz‑Durchführungsrecht, führt kürzere Gültigkeitsfristen für Hersteller‑Bestätigungen ein, passt technische Vorgaben an EU‑Richtlinien an und ergänzt die Motorrad‑Ausbildung um Risikokompetenz‑Lehrgänge.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2011XXIV
Umwelt
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 57/2011 ändert das Kraftfahrgesetz‑Durchführungsrecht, führt kürzere Gültigkeitsfristen für Hersteller‑Bestätigungen ein, passt technische Vorgaben an EU‑Richtlinien an und ergänzt die Motorrad‑Ausbildung um Risikokompetenz‑Lehrgänge.Schwerpunkte
- Herstellerbestätigungen über Lärm‑ und Emissionswerte gelten nur zwei Jahre; danach muss das Fahrzeug neu geprüft werden.
- Der dritte Satz in § 11 Abs 8 wird gestrichen, wodurch die bisherige Formulierung entfällt.
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