Eröffnungsbilanzverordnung – Vorgaben zur Bilanzierung des Bundesvermögens 2013 Verordnung vom 12/20/2011
Bundesministerium für Finanzen12/20/2011XXIV
Finanzwesen
Haushaltsplan
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Eröffnungsbilanzverordnung legt fest, wie der Bund zum 1. Jänner 2013 seine Eröffnungsbilanz zu erstellen hat und definiert Bewertungsregeln für Vermögenswerte, Rückstellungen und Finanzinstrumente.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Gegenstand und Geltungsbereich: Sie regelt die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Bundesjahr 2013.
- Sachanlagen und immaterielle Werte werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten erfasst; bei vollständiger Abschreibung wird der Wert mit Null angesetzt.
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