Eröffnungsbilanzverordnung – Vorgaben zur Bilanzierung des Bundesvermögens 2013
Verordnung vom 20.12.2011Zusammenfassung
Die Eröffnungsbilanzverordnung legt fest, wie der Bund zum 1. Jänner 2013 seine Eröffnungsbilanz zu erstellen hat und definiert Bewertungsregeln für Vermögenswerte, Rückstellungen und Finanzinstrumente.Bundesministerium für Finanzen12/20/2011XXIV
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Zusammenfassung
Die Eröffnungsbilanzverordnung legt fest, wie der Bund zum 1. Jänner 2013 seine Eröffnungsbilanz zu erstellen hat und definiert Bewertungsregeln für Vermögenswerte, Rückstellungen und Finanzinstrumente.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Gegenstand und Geltungsbereich: Sie regelt die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Bundesjahr 2013.
- Sachanlagen und immaterielle Werte werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten erfasst; bei vollständiger Abschreibung wird der Wert mit Null angesetzt.
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