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Mauttarifverordnung 2011 – Festsetzung der Mauttarife Verordnung vom 12/21/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/21/2011XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2011 legt neue Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest. Die Tarife unterscheiden sich nach Emissionsklassen und Fahrzeugtyp, und es gibt zeitlich gestaffelte Aufschläge für bestimmte Streckenabschnitte.

Schwerpunkte

  • Die Mauttarife werden nach vier Emissionsklassen (EURO VI, EEV, EURO IV/V und EURO 0‑III) in vier Tarifgruppen (A‑D) differenziert.
  • Der Grundkilometertarif für Fahrzeuge mit zwei Achsen beträgt zwischen 14,5 Cent (Gruppe A) und 18,7 Cent (Gruppe D) pro Kilometer, ohne Umsatzsteuer.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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