<!--[-->Einführung der 7. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (40. Nachtrag)<!--]-->
Einführung der 7. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (40. Nachtrag) Verordnung vom 12/21/2011
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Bundesministerium für Gesundheit12/21/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt die siebte Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs als verbindliche österreichische Norm ein, lässt das Kapitel zur spongiformen Enzephalopathie aus und hebt die alte 6. Ausgabe sowie entsprechende nationale Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe (Grundwerk 2011), wird in Österreich verbindlich, jedoch ohne das Kapitel zur Minimierung des Risikos einer spongiformen Enzephalopathie.
  • Alle Monographien und Texte der sechsten europäischen Ausgabe (2008) sowie die entsprechenden Einträge des Österreichischen Arzneibuchs, die durch die neue siebte Ausgabe ersetzt wurden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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