Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2011XXIV
Verkehr
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 passt die Binnenschifffahrts‑Statistikverordnung 2005 an aktuelle EU‑Vorgaben an, aktualisiert Gesetzblatt‑Verweise und streicht überholte Formulierungen im Anhang.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich ihre Erhebungen nach der EU‑Verordnung 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen durchführt.
- Der Verweis auf das Gesetzblatt in § 9 Absatz 5 wird von „BGBl. Nr. 265/1993 …“ auf die aktuelle Fassung „BGBl. II Nr. 42/2011“ aktualisiert.
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