Änderung der Passverordnung – Sonderpässe bis 2012 & Aktualisierung von Verweisungen
Verordnung vom 22.12.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 444/2011 passt die Passverordnung an: Sie erlaubt die Nutzung vorhandener Sonderpässe bis Ende 2012 und korrigiert veraltete Literaturangaben. Die geänderten Bestimmungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung (23. Dezember 2011).Bundesministerium für Inneres12/22/2011XXIV
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung 444/2011 passt die Passverordnung an: Sie erlaubt die Nutzung vorhandener Sonderpässe bis Ende 2012 und korrigiert veraltete Literaturangaben. Die geänderten Bestimmungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung (23. Dezember 2011).Schwerpunkte
- Bestehende Vorräte an gewöhnlichen Reisepässen für bestimmte Anlassfälle dürfen bis zum 31. Dezember 2012 weiter verwendet werden.
- Der Verweis „BGBl. II Nr. 45/2009“ wird durch „BGBl. II Nr. 45/2010“ ersetzt, um die aktuelle Rechtslage korrekt wiederzugeben.
Dokumente (PDFs)
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