Zusammenfassung
Die Verordnung 446/2011 ändert § 3 der bisherigen Regelung zur Mitwirkung von Stadtbediensteten bei der Einheitsbewertung und gilt vom 22.12.2011 bis zum 31.12.2012.Bundesministerium für Finanzen12/22/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 446/2011 ändert § 3 der bisherigen Regelung zur Mitwirkung von Stadtbediensteten bei der Einheitsbewertung und gilt vom 22.12.2011 bis zum 31.12.2012.Schwerpunkte
- Der Paragraph 3 der bestehenden Mitwirkungs‑Verordnung wird neu gefasst, um die Zusammenarbeit zwischen Stadt Graz und dem Finanzamt zu präzisieren.
- Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 22.12.2011 in Kraft.
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