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Anpassung des Beitragszuschusses für Künstler Verordnung vom 12/23/2011
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/23/2011XXIV
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der jährliche Beitragszuschuss zum Künstler‑Sozialversicherungsfonds auf 1 560 € erhöht wird und ab dem 1. Jänner 2012 gilt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage von § 18 Abs. 2 des Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetzes erlassen.
  • Der jährliche Beitragszuschuss wird auf 1 560 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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