Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/23/2011XXIV
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der jährliche Beitragszuschuss zum Künstler‑Sozialversicherungsfonds auf 1 560 € erhöht wird und ab dem 1. Jänner 2012 gilt.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage von § 18 Abs. 2 des Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetzes erlassen.
- Der jährliche Beitragszuschuss wird auf 1 560 € festgesetzt.
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