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Änderung der Aufsichtsbezirk‑Bezeichnung und Inkrafttretensregelung Verordnung vom 12/23/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Namen des 12. Aufsichtsbezirks zu „Murtal“ und fügt einen neuen Unterabsatz ein, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2012 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Name des 12. Aufsichtsbezirks wird von „Judenburg, Knittelfeld“ zu „Murtal“ geändert.
  • Ein neuer Unterabsatz (3) wird zu § 5 Abs. 2 hinzugefügt, in dem das Inkrafttreten der Änderungen festgelegt ist.
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Hundstorfer Rudolf

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