<!--[-->Ergänzung der QS‑VO 2012: neue Meldepflichten für die ÖQMed<!--]-->
Ergänzung der QS‑VO 2012: neue Meldepflichten für die ÖQMed Verordnung vom 12/23/2011
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Bundesministerium für Gesundheit12/23/2011XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 452/2011 ergänzt die Qualitätssicherungsverordnung 2012 um zwei neue Meldepflichten der ÖQMed gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die ÖQMed muss Mängelbehebungsaufträge für Vertragsärzte und -gruppenpraxen unverzüglich und nachweislich schriftlich an die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen melden; diese Meldung kann mit der bereits bestehenden Meldung nach § 34 Abs. 2 kombiniert werden.
  • Die ÖQMed muss geplante Vor‑Ort‑Besuche bei Vertragsärzten und -gruppenpraxen unverzüglich schriftlich den gesetzlichen Krankenkassen mitteilen und dabei angeben, welcher Facharzt die Kontrolle begleitet.
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