Zusammenfassung
Die Verordnung 453/2011 ändert die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz: Sie verlangt ein ärztliches Gutachten für die Pflegegeldentscheidung, erlaubt zusätzlich Gutachten von erfahrenen Pflegekräften und, wenn nötig, von Fachleuten aus anderen Bereichen. Der geänderte § 8 gilt seit dem 1. Jänner 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 453/2011 ändert die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz: Sie verlangt ein ärztliches Gutachten für die Pflegegeldentscheidung, erlaubt zusätzlich Gutachten von erfahrenen Pflegekräften und, wenn nötig, von Fachleuten aus anderen Bereichen. Der geänderte § 8 gilt seit dem 1. Jänner 2012.Schwerpunkte
- Die Grundlage für die Entscheidung über das Pflegegeld ist ein ärztliches Sachverständigengutachten.
- Für die Neubemessung des Pflegegeldes kann auch ein Gutachten von erfahrenen Pflegekräften (höherer Dienst) herangezogen werden.
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