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Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV)
Verordnung vom 23.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 453/2011 ändert die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz: Sie verlangt ein ärztliches Gutachten für die Pflegegeldentscheidung, erlaubt zusätzlich Gutachten von erfahrenen Pflegekräften und, wenn nötig, von Fachleuten aus anderen Bereichen. Der geänderte § 8 gilt seit dem 1. Jänner 2012.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 453/2011 ändert die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz: Sie verlangt ein ärztliches Gutachten für die Pflegegeldentscheidung, erlaubt zusätzlich Gutachten von erfahrenen Pflegekräften und, wenn nötig, von Fachleuten aus anderen Bereichen. Der geänderte § 8 gilt seit dem 1. Jänner 2012.

Schwerpunkte

  • Die Grundlage für die Entscheidung über das Pflegegeld ist ein ärztliches Sachverständigengutachten.
  • Für die Neubemessung des Pflegegeldes kann auch ein Gutachten von erfahrenen Pflegekräften (höherer Dienst) herangezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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