Änderungen der Deponieverordnung 2008 – digitale Fristen & neue elektronische Aufbewahrungspflichten
Verordnung vom 27.12.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 455/2011 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie kürzt den Namen, verlagert Fristen von festen Kalenderdaten auf das Datum der Veröffentlichung technischer Vorgaben im EDM‑Portal, führt neue Pflichten zur elektronischen Aufbewahrung ein und legt das Inkrafttreten aller Änderungen auf den ersten Tag des Folgemonats nach Kundmachung fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/27/2011XXIV
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 455/2011 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie kürzt den Namen, verlagert Fristen von festen Kalenderdaten auf das Datum der Veröffentlichung technischer Vorgaben im EDM‑Portal, führt neue Pflichten zur elektronischen Aufbewahrung ein und legt das Inkrafttreten aller Änderungen auf den ersten Tag des Folgemonats nach Kundmachung fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird von „Deponieverordnung 2008“ zu „DVO 2008“ abgekürzt.
- Fristen für die elektronische Übermittlung von Abfalldaten und die Aufbewahrung von Beurteilungsnachweisen werden von einem festen Datum (1. Jänner) auf das Datum der Veröffentlichung technischer Vorgaben im EDM‑Portal umgestellt.
Dokumente (PDFs)
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