Erweiterung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte auf weitere Leitungspositionen
Verordnung vom 16.02.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 46/2011 erweitert das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf den Leiter des Bundesasylamtes, Sicherheitsdirektoren, Polizeikommandanten und den Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen. Das Inkrafttreten ist für den 1. März 2011 vorgesehen.Bundesministerium für Inneres2/16/2011XXIV
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 46/2011 erweitert das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf den Leiter des Bundesasylamtes, Sicherheitsdirektoren, Polizeikommandanten und den Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen. Das Inkrafttreten ist für den 1. März 2011 vorgesehen.Schwerpunkte
- Der Leiter des Bundesasylamtes erhält das Recht, Bundesbeamte auf den in Absatz 2 genannten Planstellen zu ernennen.
- Sicherheitsdirektoren, Landespolizeikommandanten, der Wiener Polizeipräsident und der Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen erhalten ebenfalls das Ernennungsrecht für die in Absatz 2 genannten Planstellen.
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