Erweiterung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte auf weitere Leitungspositionen Verordnung vom 2/16/2011
Bundesministerium für Inneres2/16/2011XXIV
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 46/2011 erweitert das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf den Leiter des Bundesasylamtes, Sicherheitsdirektoren, Polizeikommandanten und den Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen. Das Inkrafttreten ist für den 1. März 2011 vorgesehen.Schwerpunkte
- Der Leiter des Bundesasylamtes erhält das Recht, Bundesbeamte auf den in Absatz 2 genannten Planstellen zu ernennen.
- Sicherheitsdirektoren, Landespolizeikommandanten, der Wiener Polizeipräsident und der Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen erhalten ebenfalls das Ernennungsrecht für die in Absatz 2 genannten Planstellen.
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