Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einheitliche Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest – von 5,18 € bis 7,77 € je nach Tätigkeit.Bundesministerium für Justiz12/30/2011XXIV
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einheitliche Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest – von 5,18 € bis 7,77 € je nach Tätigkeit.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fünf unterschiedliche Vergütungssätze pro Arbeitsstunde fest, je nach Art der ausgeführten Tätigkeit.
- Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,18 € pro Stunde vergütet.
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