Bundesministerium für Gesundheit2/17/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2011 erlassene Verordnung ergänzt die bestehende Regelung für Räuchermischungen, indem sie zahlreiche synthetische Cannabinoide in einer Anlage verbietet.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als Rechtsgrundlage.
- In einer neuen Anlage werden mehr als 20 chemische Substanzen aufgeführt, die künftig nicht in Räuchermischungen verwendet werden dürfen.
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