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Änderung der Verordnung zu Räuchermischungen mit Cannabinoiden (2011)
Verordnung vom 17.02.2011

Zusammenfassung

Die 2011 erlassene Verordnung ergänzt die bestehende Regelung für Räuchermischungen, indem sie zahlreiche synthetische Cannabinoide in einer Anlage verbietet.
Bundesministerium für Gesundheit2/17/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2011 erlassene Verordnung ergänzt die bestehende Regelung für Räuchermischungen, indem sie zahlreiche synthetische Cannabinoide in einer Anlage verbietet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • In einer neuen Anlage werden mehr als 20 chemische Substanzen aufgeführt, die künftig nicht in Räuchermischungen verwendet werden dürfen.
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Stöger Alois, diplômé

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