Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 38. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des achten europäischen Nachtrags in Kraft und hebt die alten, durch den Nachtrag ersetzten Texte auf.Bundesministerium für Gesundheit2/18/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 38. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des achten europäischen Nachtrags in Kraft und hebt die alten, durch den Nachtrag ersetzten Texte auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Annex 6.8, 6. Auflage 2008) wird in Kraft gesetzt.
- Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.