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Änderung der Tierärztekammer‑Wahlordnung 2003 (Streichung von § 10 Abs. 2 und § 28 Abs. 1) Verordnung vom 2/18/2011
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Bundesministerium für Gesundheit2/18/2011XXIV
Gesundheit
Berufsverband

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Februar 2011 streicht die Paragraphen 10 Abs. 2 und 28 Abs. 1 aus der TierärztekammerWahlordnung 2003, um das Wahlrecht zu vereinfachen.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 10 Absatz 2 wird vollständig gestrichen, sodass die dortige Bestimmung nicht mehr gilt.
  • Auch Paragraph 28 Absatz 1 wird aufgehoben, wodurch die dortige Regelung entfällt.
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Stöger Alois, diplômé

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