<!--[-->Einführung von Neotam und Anpassung der Süßungsmittelverordnung (2011)<!--]-->
Einführung von Neotam und Anpassung der Süßungsmittelverordnung (2011)
Verordnung vom 11.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung nimmt das neue Süßungsmittel Neotam in die Süßungsmittelverordnung auf, legt Höchstmengen für verschiedene Lebensmittel fest und passt die Rechtslage an aktuelle EU‑Richtlinien an.
Bundesministerium für Gesundheit1/11/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung nimmt das neue Süßungsmittel Neotam in die Süßungsmittelverordnung auf, legt Höchstmengen für verschiedene Lebensmittel fest und passt die Rechtslage an aktuelle EU‑Richtlinien an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt das neue Süßungsmittel Neotam (E 961) in die Liste der zulässigen Süßstoffe ein.
  • Für Neotam werden für verschiedene Lebensmittelkategorien konkrete Höchstmengen festgelegt, z. B. 20 mg/l in aromatisierten Getränken auf Wasserbasis.
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Stöger Alois, diplômé

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