Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 verbindliche Stundenlöhne für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest und gilt für alle Aufträge von Unternehmen der Industrie und des Gewerbes, solange keine abweichende Regelung im Heimarbeitsgesamtvertrag besteht.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das Bundesland Vorarlberg, alle Heimarbeiten im Bereich der Schifflistickerei und alle Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe.
- Der Tarif gilt für alle Aufträge, die ab dem 1. Jänner 2011 erteilt werden, und bleibt in Kraft, bis er durch einen neuen Heimarbeitsgesamtvertrag oder eine gesetzliche Änderung aufgehoben wird.
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