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Heimarbeitstarif für Schifflistickerei in Vorarlberg Verordnung vom 2/21/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 verbindliche Stundenlöhne für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest und gilt für alle Aufträge von Unternehmen der Industrie und des Gewerbes, solange keine abweichende Regelung im Heimarbeitsgesamtvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das Bundesland Vorarlberg, alle Heimarbeiten im Bereich der Schifflistickerei und alle Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe.
  • Der Tarif gilt für alle Aufträge, die ab dem 1. Jänner 2011 erteilt werden, und bleibt in Kraft, bis er durch einen neuen Heimarbeitsgesamtvertrag oder eine gesetzliche Änderung aufgehoben wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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