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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei (Vorarlberg)
Verordnung vom 21.02.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert Mindestlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert Mindestlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch eine neue Regelung aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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