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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei (Vorarlberg) Verordnung vom 2/21/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert Mindestlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch eine neue Regelung aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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