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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Ebelsberg Verordnung vom 2/23/2011
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/23/2011XXIV
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg auf. Damit verliert die bisherige Schutzzone ihre Rechtskraft und die Verordnung von 1981 wird aufgehoben. Die Regelung tritt am 1. April 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg auf und damit wird die frühere Verordnung von 1981 aufgehoben.
  • Die Aufhebung tritt am 1. April 2011 in Kraft.
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Darabos Norbert, Mag.

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