Erweiterung der Beschäftigungsrechte für bestimmte ausländische Staatsangehörige
Verordnung vom 24.02.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 69/2011 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie fügt vier Friedens‑ und Sicherheitsorganisationen zu § 1 Z 12 hinzu und schafft neue Ziffern, die es australischen, kanadischen, US‑ und neuseeländischen Staatsbürgern unter bestimmten Bedingungen erlauben, in Österreich zu arbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/24/2011XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 69/2011 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie fügt vier Friedens‑ und Sicherheitsorganisationen zu § 1 Z 12 hinzu und schafft neue Ziffern, die es australischen, kanadischen, US‑ und neuseeländischen Staatsbürgern unter bestimmten Bedingungen erlauben, in Österreich zu arbeiten.Schwerpunkte
- Der Text von § 1 Z 12 wird durch ein Komma am Satzende ergänzt und um vier internationale Friedens‑ und Sicherheitsorganisationen erweitert.
- Z 13 erlaubt Staatsangehörigen von Australien, Kanada und den USA, die mit diplomatischem Personal verwandt sind und im selben Haushalt leben, in Österreich zu arbeiten, wenn österreichische Bürger in diesen Ländern unter gleichen Bedingungen beschäftigt werden dürfen.
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