<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2011)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2011)
Verordnung vom 11.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. Jänner 2011 legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2011 die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50 beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von € 160,20 gezahlt wird.
Bundesministerium für Inneres1/11/2011XXIV
Zivildienst
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. Jänner 2011 legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2011 die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50 beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von € 160,20 gezahlt wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, das die rechtliche Grundlage für Änderungen der Vergütung bildet.
  • Ab dem 1. Jänner 2011 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50.
Dokumente (PDFs)
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