Zusammenfassung
Die Verordnung vom 11. Jänner 2011 legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2011 die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50 beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von € 160,20 gezahlt wird.Bundesministerium für Inneres1/11/2011XXIV
Zivildienst
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 11. Jänner 2011 legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2011 die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50 beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von € 160,20 gezahlt wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, das die rechtliche Grundlage für Änderungen der Vergütung bildet.
- Ab dem 1. Jänner 2011 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende € 292,50.
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