Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung führt EU‑Normen für die Vermarktung von Geflügelfleisch in Österreich ein, legt Preis‑ und Kennzeichnungsvorschriften fest, definiert Prüfverfahren für den Wassergehalt und regelt Sanktionen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt EU‑Verordnungen 1234/2007 und 543/2008 in nationales Recht um und definiert damit den Geltungsbereich.
- Öffentliche Märkte und Börsen müssen Preisnotierungen für Geflügelfleisch nach den EU‑Handelsklassen vornehmen.
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