<!--[-->Änderung der Saatgutverordnung 2006 – Anpassung an EU‑Richtlinien zu Saatgutprüfungen<!--]-->
Änderung der Saatgutverordnung 2006 – Anpassung an EU‑Richtlinien zu Saatgutprüfungen
Verordnung vom 28.02.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 75/2011 ändert die Saatgutverordnung 2006, um die EU‑Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG zu integrieren. Sie legt neue Mindestprüfungen für landwirtschaftliche Pflanzen‑ und Gemüsesorten fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/28/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 75/2011 ändert die Saatgutverordnung 2006, um die EU‑Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG zu integrieren. Sie legt neue Mindestprüfungen für landwirtschaftliche Pflanzen‑ und Gemüsesorten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Prüfungsanforderungen für landwirtschaftliche Pflanzenarten, indem sie die Richtlinie 2003/90/EG samt Durchführungsbestimmungen in die nationale Saatgutverordnung einbindet.
  • Sie ergänzt die Prüfungsanforderungen für Gemüsesorten durch die Integration der Richtlinie 2003/91/EG.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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