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Spezielle Lenkberechtigung für Feuerwehr‑ und Rettungsfahrzeuge Verordnung vom 3/2/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/2/2011XXIV
Verkehr
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 führt eine besondere Lenkberechtigung für Feuerwehr‑ und Rettungsfahrzeuge ein und regelt dafür neue Ausbildungs‑ und Prüfungsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Einführung einer speziellen Lenkberechtigung für Feuerwehr‑ und Rettungsorganisationen, die zusammen mit einer regulären Klasse‑B‑Führerschein gültig ist.
  • Einfügung neuer §§ 5‑7, die Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Ausstellen einer Bestätigung regeln.
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Bures Doris - 63

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Abgeordnete zum Nationalrat
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