<!--[-->Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (März 2011)<!--]-->
Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (März 2011)
Verordnung vom 02.03.2011

Zusammenfassung

Die 80. Verordnung legt für März 2011 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/2/2011XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 80. Verordnung legt für März 2011 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede im Ausland stationierte Dienststelle einen individuellen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
  • Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze ist § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes, das dem Ministerium die Befugnis gibt, die Sätze jährlich anzupassen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.