Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits‑ und Sozialberufe (BAGS) per Verordnung vom 4. März 2011 als Satzung erklärt. Damit gilt der Vertrag für alle entsprechenden Arbeitgeber in Österreich (außer Vorarlberg) und deren Beschäftigte, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/7/2011XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits‑ und Sozialberufe (BAGS) per Verordnung vom 4. März 2011 als Satzung erklärt. Damit gilt der Vertrag für alle entsprechenden Arbeitgeber in Österreich (außer Vorarlberg) und deren Beschäftigte, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst alle Anbieter sozialer, gesundheitlicher und rehabilitativer Dienstleistungen in Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg.
- Der Kollektivvertrag wird zur Satzung erklärt, sodass er für alle Arbeitgeber und deren Beschäftigte im genannten Fachbereich verbindlich ist.
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