Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/7/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das ganze Land die monatlichen Ausbildungsvergütungen von Sportadministrations‑Lehrlingen fest und bestimmt einheitliche Sonderzahlungen zum Jahreswechsel und für den Urlaub.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Berufsfeld Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 470,90 €, im 2. Lehrjahr 615,60 € und im 3. Lehrjahr 861,80 €.
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